Wegen seiner einheitlichen natürlichen Gegebenheiten, der herrlichen Wälder und der außerordentlichen geomorphologischen Formen wurde das Gebiet von Velika und Mala Paklenica schon im Jahr 1928 zum Nationalpark erklärt (gemäß dem Finanzgesetz von Jugoslawien). Da diese Eintragung damals nicht erneut wurde, wird das Jahr 1949 für das Jahr der Erklärung gehalten; damals wurden das Edikt und das Gesetz über die Erklärung des Waldes Paklenica zum Nationalpark gefasst, aufgrund welcher „das Wald Paklenica und die Teile der Schluchten Velika und Mala Paklenica als Gebiete besonderer natürlicher Schönheiten und wissenschaftlicher Bedeutung zum Nationalpark erklärt wurden". Der Hauptgrund für die Erklärung dieses Gebiets zum Nationalpark war der Schutz des meist erhaltenen und größten Waldkomplexes auf dem Gebiet von Dalmatien, welcher vom Raubbau gedroht war. Die selbstständige Verwaltung des Park wurde im Jahr 1954 etabliert, zuerst mit Sitz in Zadar, und seit 1956 in Starigrad - Paklenica. Die ursprünglichen Grenzen des Parks wurden im Jahr 1956 festgestellt und umfassten ein Gebiet von 36 km2.
Auf Vorschlag der Teilnehmer der wissenschaftlichen Tagung, abgehalten anlässlich des 45. Jubiläums des Nationalparks Paklenica, ergriff man die Initiative zur Verbreitung der Grenzen zum Zwecke des besseren Schutzes der biologischen Diversität und des Kulturerbes. Bald wurde dieser Vorschlag angenommen, und am 24. Januar 1997 wurde das Gesetz über Änderungen des Gesetzes über die Erklärung des Waldes Paklenica zum Nationalpark beschlossen (Amtsblatt der Republik Kroatien Nr. 15/97). Aufgrund dieses Gesetzes wurde die Grenze des Parks geändert und auf das Gebiet zwischen Velika und Mala Paklenica, auf das Gebiet bis zum Golovrh, Bojinac und auf den litoralen Teil des Gebirgskamms von Južni Velebit erstreckt. Laut den neuen Grenzen erstreckt sich der Park auf einer Fläche von 95 km2.














